Worum geht es?
Regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, inklusive des Explosionsschutzdokuments nach § 6.
Pflicht im Betrieb
Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel, festgelegte Prüffristen und Prüfung durch befähigte Personen bzw. zugelassene Überwachungsstellen.